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Zirkularbeschluss

Vorstandsbeschlüsse können an einer Sitzung gefasst werden oder in Form eines Zirkularbeschlusses, bei dem alle Vorstandsmitglieder mit ihrer Unterschrift Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken. Im Zeitalter der E-Mails wird die Unterschrift durch einen zustimmenden oder ablehnenden Satz oder entsprechende Kreuze ersetzt. Verlangt ein Vorstandsmitglied eine mündliche Diskussion, so muss diese gewährt werden. Zirkularbeschlüsse sind nur gültig, wenn die Statuten dies erlauben.
Frage

Wir möchten die Möglichkeit einer schriftlichen Abstimmung anstelle einer Vereinsversammlung in die Statuten aufnehmen. Woran ist zu denken?

Antwort

Im Gesetz steht in Art. 66 Abs. 2 ZGB: "Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschluss der Vereinsversammlung gleichgestellt.“ Das heisst jedoch, dass sich alle Mitglieder an der schriftlichen Abstimmung beteiligen und alle zustimmen müssen.
Zusätzlich kann die Möglichkeit einer schriftlichen Beschlussfassung in den Statuten geregelt werden. Dies kann z.B. so formuliert werden: „Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (brieflich, via Email oder elektronischer Abstimmungsplattform) ist (in begründeten Ausnahmefällen) erlaubt."
Schriftliche Beschlussfassungen bringen jedoch gewichtige Nachteile mit sich: Anders als bei der physischen Versammlung kann bei der schriftlichen Beschlussfassung keine Diskussion stattfinden. Anträge zu bestehenden Traktanden (Abänderungs- und Gegenanträge) oder zusätzliche Wahlvorschläge müssen im Vorfeld eingebracht werden. Daher raten wir vom generellen Ersatz der physischen Versammlung durch die schriftliche Beschlussfassung ab.
Wenn sich ein Verein dennoch für die schriftliche Beschlussfassung entscheidet, dann ist es wichtig, dass die statuarischen Bestimmungen eingehalten werden: Einladungsfrist, Anwesenheitsquorum (Beteiligungsquorum), nötige Mehrheiten. Der Verein muss sicherstellen, dass das Mitglied selbst und nur einmal abstimmt, z.B. durch Unterschreiben des Stimmzettels. Die Beschlüsse der schriftlichen Abstimmung sollen in einem kurzen Protokoll festgehalten werden, inkl. Angabe wie viele Stimmen eingegangen sind und wie abgestimmt wurde. Ebenfalls wichtig ist, dass der Datenschutz gewährleistet ist.