Fachstelle für Vereine

Vollmacht

Mit der Vollmacht wird jemand ermächtigt, anstelle einer anderen Person zu handeln. Verpflichtet bleibt aber die Vollmacht erteilende Person, sie ist verantwortlich. Die Vollmacht kann mündlich oder schriftlich erteilt werden, sie kann sich entweder nur auf ein Geschäft beschränken oder sie kann umfassend sein.