Die rechtlichen Bestimmungen über den
Verein finden sich Im Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Artikel 60 bis 79 umfassen sämtliche Bestimmungen, die nur den
Verein betreffen. Die Artikel 52 bis 59 enthalten allgemeine Bestimmungen zu den juristischen Personen und gelten auch für den
Verein.