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Stimmrecht

Alle an der Versammlung anwesenden Mitglieder sind stimmberechtigt (ausser die Statuten gestehen einzelnen Kategorien nur ein eingeschränktes oder gar kein Stimmrecht zu) . Sie dürfen ihre Stimme zu den Geschäften, die zur Abstimmung kommen, abgeben, Ja oder Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten. Das Stimmrecht ist ein wichtiges Mitgliederrecht. Damit kann das einzelne Mitglied die Geschicke des Vereins mit beeinflussen. Nur wenn das Mitglied oder eine ihm nahe stehende Person in auf- oder absteigender Linie von der Entscheidung direkt betroffen ist, darf es nicht abstimmen und muss in den Ausstand treten.
Frage

Wir sind auf der Suche nach neuen Vorstandsmitgliedern im Verein. Ein Ehepaar hat sein Interesse angemeldet. Ist es grundsätzlich erlaubt, dass Verwandte dem gleichen Vorstand angehören?
 

Antwort

Ja, das ist erlaubt. Trotzdem kann im konkreten Fall die Frage berechtigt sein, ob eine Familienvertretung sinnvoll ist oder nicht. Stichworte dazu: Synergien, kurze Informationswege, Machtkonzentration etc.

Letztlich entscheiden die Mitglieder mit der Wahl, ob sie Leute aus der gleichen Familie im Vorstand möchten oder nicht. Zu beachten ist, dass die Ausstandspflicht bei Abstimmungen über Rechtsgeschäfte oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Verein gemäss Art. 68 ZGB  auch Verwandte betrifft. Nicht zuletztdeshalb ist es wenig sinnvoll, wenn der Vorstand ausschliesslich oder grossmehrheitlich aus Familienmitgliedern besteht. Eine ordnugnsgemässe Beschlussfassung ist so nicht oder kaum möglich.