Fachstelle für Vereine

Spendenabzug

Die kantonalen Steuergesetze erlauben es in unterschiedlichem Ausmass, Spenden an anerkannte gemeinnützige und steuerbefreite Organisationen als Zuwendungen von den Steuern abzuziehen. Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich, Auskunft erteilen die kantonalen Steuerämter. Bei Spendenaufrufen lohnt sich der Hinweis auf die Abzugsmöglichkeit.
Frage

Kann ein Verein eine beliebige Spendenbescheinigung für die Steuern ausstellen oder gibt es dafür bestimmte Vorlagen?

Antwort

Ein Verein darf nur Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn der Verein steuerbefreit ist. Das heisst, der Verein muss beim Kanton seines Sitzes ein entsprechendes Gesuch eingereicht und eine schriftliches Dokument haben, das die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit bestätigt.

Ist der Verein wirklich steuerbefreit, spielt die Form der Spendenbescheinigung keine Rolle. Der Verein ist nicht verpflichtet, eine Bescheinigung auszustellen.  Spender/innen sind jedoch froh, wenn sie eine Spendenbescheinigung direkt der Steuererklärung beilegen können. Wichtig ist, dass auf der Bestätigung die Organisation, der Name der Spenderperson und die Höhe des Betrags aufgeführt sind.

Frage

Wie kann unser Verein die Steuerbefreiung erhalten?

Antwort

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine «automatische» Steuerbefreiung für Vereine. Gesuche um Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit sind an die  kantonalen Steuerverwaltungen zu richten. Diese geben auch Auskunft über die Bedingungen und nehmen die schriftlichen Gesuche um Steuerbefreiung entgegen. Dem Gesuch sind die Statuten, das Gründungsprotokoll, Jahresrechnungen und weitere Unterlagen über die Tätigkeiten des Vereins beizulegen. Die Statuten sollen über den gemeinnützigen, sozialen, kulturellen o.ä. Zweck Auskunft geben. Der Vereinszweck darf nicht ausschliesslich den eigenen Mitgliedern zugute kommen (keine Selbsthilfeorganisationen) und die Vorstandsmitglieder müssen grundsätzlich ehrenamtlich tätig sein.

Bei der Auflösung muss der Liquidationserlös zwingend einem anderen steuerbefreiten Verein zukommen. Die Steuerbefreiung schliesst eine allfällige Mehrwertsteuerpflicht nicht aus!

Siehe Arbeitshilfe "Steuerbefreiung für Vereine"