Glossar
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Sitzungsgeld
Sitzungsgelder sind steuerpflichtige Entschädigungen – dafür muss der Verein einen Lohnausweis erstellen. Ist die Entschädigung höher als Fr. 2‘300.- im Jahr ist, müssen auch Sozialversicherungen abgerechnet werden.
Vorstandsmitgliedern können Spesenpauschalen ausbezahlt werden, um die Auslagen für die Nutzung der eigenen Infrastruktur (PC, Drucker, Telefon usw.) abzudecken. Diese sind nicht steuerpflichtig, es ist ein Spesenreglement notwendig – siehe dazu Arbeitshilfe „Spesen, Spesenreglement, Entschädigungen“.
Vorstandsmitgliedern können Spesenpauschalen ausbezahlt werden, um die Auslagen für die Nutzung der eigenen Infrastruktur (PC, Drucker, Telefon usw.) abzudecken. Diese sind nicht steuerpflichtig, es ist ein Spesenreglement notwendig – siehe dazu Arbeitshilfe „Spesen, Spesenreglement, Entschädigungen“.