Fachstelle für Vereine

Selbständig / unselbständig erwerbend

Als unselbständig erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet ohne dabei selber ein wirtschaftliches Risiko zu tragen (Arbeitsvertrag).

Als selbständig erwerbend gilt, wer unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selber trägt (Auftrag, Werkvertrag, Mandat).