Fachstelle für Vereine

Schiedsgerichte

Für die Regelung von Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und dem Verein sowie für die Anfechtung von Beschlüssen können in den Statuten vorgesehene unabhängige Schiedsgerichte eingesetzt werden. Kommt keine Einigung zustande oder wird der Schiedsspruch nicht akzeptiert, können je nach Streitpunkt die ordentlichen Gerichte angerufen werden.