Rechtspersönlichkeit
Frage
Drei unserer Gründungsmitglieder sind aus dem Vorstand ausgetreten mit der Absicht, einen eigenen Verein zu gründen. Sie erheben den Anspruch, das bei der Gründung gemeinsam erarbeitete Logo für die neue Gruppierung nutzen zu können. Haben diese Gründungsmitglieder das Recht, den Namen und das Logo des bestehenden Vereins einfach "mitzunehmen"?
Antwort
Der Verein ist eine eigene (Rechts-)Persönlichkeit. Das heisst, er kann gesetzliche Handlungen vornehmen sowie Vermögen, Sachwerte usw. besitzen. Sachen und Gelder gehören nicht einzelnen Personen, sondern dem Verein als solchem. Gründungsmitgliedern steht diesbezüglich kein spezielles Recht zu.
Das Logo gehört also ganz klar weiterhin dem ursprünglichen Verein. Dies natürlich nur, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.