Organisation des Vereins
Frage
Darf der Verein nur aus Vorstandsmitgliedern bestehen?
Antwort
Auch ein Verein ohne weitere Mitglieder ausser den Vorstandsmitgliedern ist legitim. Die Vereinsversammlung besteht in diesem Fall aus den Vorstandsmitgliedern. Wichtig ist, dass auch ein sog. “Vorstandsverein" die vereinsrechtlichen Vorgaben einhält: Vereinsversammlung einberufen, Wahlen durchführen, demokratische Prozesse einhalten, Ausstandspflichten beachten etc. Für einen „Vorstandsverein“ ist es besonders wichtig, für die Rechnungsprüfung 1-2 Revisor/innen zu wählen – als Kontrolle und Absicherung für den Vorstand, da dieser sich nicht selber entlasten kann. Die Statuten können festhalten, dass der Vorstand über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet. Damit bestimmt der Vorstand, ob weitere Mitglieder aufgenommen werden oder ob es beim „Vorstandsverein“ bleibt.