Glossar
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Oberstes Organ
Im Verein ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, sie steht über dem Vorstand. Sie wählt den Vorstand und ist zuständig für die Änderung der Statuten und die Erteilung von Aufträgen an den Vorstand. Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands ab und erteilt oder verweigert ihm die Entlastung (Decharge). In der demokratischen Vereinsstruktur ist sie die Legislative, weil sie die Statuten erlässt.