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Nachfolge für den Vorstand

Zurücktretende Vorstandsmitglieder müssen adäquat ersetzt werden, was nicht immer einfach ist. Nicht das scheidende Vorstandsmitglied muss seine Nachfolge regeln, sondern die verbleibenden Vorstandsmitglieder. Sie müssen der Mitgliederversammlung einen Wahlvorschlag unterbreiten. Es ist hilfreich, im Voraus zu klären, welche Anforderungen zu erfüllen sind, welche Erfahrungen, Kompetenzen und Fähigkeiten das neue Vorstandsmitglied mitbringen soll, damit es eine gute Ergänzung im Vorstand bildet. Vorstandsmitglieder-Suche ist ein langfristiger Prozess: Die frühzeitige Ausschau nach möglichen Kandidat/innen lohnt sich.
Frage

Unser kleiner Turnverein hat Mühe, neue Vorstandsmitglieder zu finden. Von den aktiven Turnerinnen und Turnern haben beinahe schon alle einmal ein Amt ausgeübt. Nun hatte ein Vorstandsmitglied die Idee, eine Person anzufragen, welche gar nicht turnt, deren Kinder aber in der Riege sind. Kann ein nicht aktives Mitglied in den Vorstand gewählt werden, und ist das überhaupt sinnvoll?

Antwort

Dem Vorhaben steht nichts im Weg, es sei denn, in Ihren Statuten stehe, es können nur aktive Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Sie suchen ja nicht eine Person, die das Rad schlagen oder möglichst viele Kniebeugen machen kann, sondern jemanden der oder die fähig ist, einen Verein mit zu leiten und sich ins Vorstandsgremium einfügen kann. Möglicherweise ist auch ein bestimmtes Ressort zu besetzen, zum Beispiel das Aktuariat, die Finanzen oder auch das Präsidium.
Gute Protokollführer, Finanzfrauen oder Führungspersonen gibt es auch ausserhalb der aktiven Turngilde. Natürlich sollte ein Vorstandsmitglied Interesse an der Sache haben, aber die Sichtweise von etwas ausserhalb kann dem Verein bestimmt nicht schaden.

Frage

Ein Vorstandsmitglied hat vor einiger Zeit den Rücktritt erklärt. Nun will er diesen rückgängig machen und das Traktandum «Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds» streichen. Es sind aber nicht alle Vorstandsmitglieder begeistert, dass er jetzt doch im Vorstand bleiben will. Wir haben auch schon eine neue Kandidatin. Müssen wir den Rücktritt vom Rücktritt einfach akzeptieren?

Antwort

Ein Rücktritt eines gewählten Organmitglieds ist ein sogenannter «Gestaltungsakt», durch den unmittelbar eine Rechtslage gestaltet (geschaffen) wird. Das heisst, mit der Erklärung des Rücktritts zu einem bestimmten Zeitpunkt, ist das betreffende Mitglied ab dann nicht mehr Mitglied des Vorstands. Um weiterhin im Vorstand sein zu können, muss die betreffende Person erneut an der Mitgliederversammlung statutengemäss gewählt werden.

Frage

Ein Vorstandsmitglied unseres Vereins hat den Rücktritt eingereicht, weil es aus der Gegend wegzieht. Die vierjährige Amtsperiode ist aber erst in gut eineinhalb Jahren abgelaufen. Darf die Person überhaupt zurücktreten? Können wir allenfalls bis zur nächsten Vereinsversammlung im Vorstand selbst eine neue Person bestimmen, damit der Vorstand funktionsfähig bleibt?

Antwort

Es kommt immer wieder vor, dass ein Vorstandsmitglied seine Amtsperiode nicht beenden kann oder will. Auch für Vorstandsmitglieder gilt ein Rücktrittsrecht. Erfolgt der Rücktritt auf Ende des Vereinsjahres, finden üblicherweise an der nächsten Mitgliederversammlung Ersatzwahlen statt.

Tritt ein Vorstandsmitglied unter dem Jahr zurück und ist der Ausfall verkraftbar, kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung gewartet werden. Ist der Vorstand aber dringend auf einen Ersatz angewisen, damit die Geschäfte weitergeführt werden können, ist es von Vorteil, wenn die Statuten die so genannte Kooptation vorsehen. Das bedeutet, dass der Vorstand selbst eine Ergänzungswahl vornehmen kann. Der entsprechende Artikel heisst dann z.B.: "Während eines Geschäftsjahrs auftretende Vakanzen können bis zur Bestätigung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand selber neu besetzt werden. " Ist in den Statuten des Vereins diese Möglichkeit nicht vorgesehen, kann der Vorstand an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen vornehmen. Oder er muss schauen, wie er ohne Ersatz über die Runden kommt. So oder so ist es Aufgabe des abtretenden Vorstandsmitglieds, für eine sorgfältige Übergabe der Amtsgeschäfte zu sorgen.

Frage

Unser Verein besteht schon über 50 Jahre und organisiert verschiedene Aktivitäten für Senioren. Zum Teil werden diese heute durch andere Organisationen durchgeführt. Nun will niemand mehr dem Verein beitreten, auch die Vorstandsmitglieder möchten gelegentlich zurücktreten. Sämtliche Mitglieder waren bereits einmal im Vorstand. Einzelne Mitglieder möchten weiterhin Aufgaben übernehmen, aber kein Vorstandsamt. Was empfehlen Sie uns?

Antwort

Ihr Verein kommt nicht um die Fragen herum: «Braucht es uns noch?» resp. «Was ist, wenn es den Verein nicht mehr gibt?» Überlegen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kolleginnen, welche Aktivitäten Sie unbedingt weiterführen möchten und in welcher Form. Was kann ruhig aufgegeben werden? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sich einer Organisation mit ähnlichen Zielen anzuschliessen.

Wie immer die Antworten ausfallen, Ihr Verein war gut und nötig. Ohne ihn würde es die Angebote gar nicht geben, die jetzt andere übernommen haben. Der Verein ist also nicht gescheitert, auch wenn er jetzt aufgelöst werden müsste.

Frage

Was hat es für Konsequenzen, wenn das Präsidium bei den Wahlen an der nächsten Mitgliederversammlung nicht besetzt werden kann?

Antwort

Ist die Vakanz des Präsidiums nicht jahrlang, und bemüht sich der Verein, jemanden für dieses Amt zu suchen, gibt es keine rechtlichen Folgen für den Verein, auch wenn der Vorstand vorübergehend nicht statutengemäss besetzt ist. Es wird ja kaum jemand vor Gericht klagen deswegen. Sollte der präsidiumslose Zustand allerdings andauern, sollte eine entsprechende Anpassung der Statuten in Erwägung gezogen werden. Dasselbe gilt auch, wenn die Anzahl der Vorstandsmitglieder nicht den Vorgaben in den Statuten entspricht.

Wichtig ist, dass während der Vakanz die Aufgaben im Vorstand gut verteilt werden, nach zeitlichen und inhaltlichen Möglichkeiten und Neigungen. Es sollte eine Ansprechperson nach innen und aussen bestimmt werden (eine Funktion, die ja meist die Präsidentin/der Präsident innehat). Für die Öffentlichkeit sollte jederzeit klar sein, an wen man sich telefonisch oder schriftlich wenden kann.

Selbstverständlich sind auch die Zeichnungsberechtigungen anzupassen.

Die Vakanz kann auch als Chance genutzt werden. Zum Beispiel kann das Amt des zukünftigen Präsidenten oder einer Präsidentin an Attraktivität gewinnen, wenn sich die Aufgaben im Vorstand auf mehrere Schultern verteilt sind. Allenfalls lassen sich Mitglieder für eine punktuelle Unterstützung einsetzen oder man sieht ein Co-Präsidium vor. Möglicherweise entsteht in der Übergangszeit eine neue Kultur der Zusammenarbeit.

Frage

Wir suchen neue Vorstandsmitglieder. Dafür haben wir an der letzten Mitgliederversammlung eine Findungskommission gegründet. Diese hat Pflichtenhefte für die offenen Positionen im Vorstand erstellt. Könnten Sie uns weitere Tipps für die Suche geben? 

Antwort

Es ist oft nicht einfach, eine geeignete Nachfolge für ein Ehrenamt zu finden. Für die Suche spielen sowohl Inhalte (Aufgaben) als auch Beziehungen eine wichtige Rolle. Vielleicht fühlt sich jemand angesprochen, weil er oder sie spezielle Kenntnisse einbringen kann oder weil ihm resp. ihr der Vereinszweck am Herzen liegt. Andere suchen einen Ausgleich zum Berufsleben und befassen sich gerne mit nicht alltäglichen Aufgaben. Auch die Lust, gemeinsam mit anderen Vorstandskolleg/innen etwas zu bewirken, kann ein wichtiger Antrieb sein. Ein Pflichtenheft hilft auf jeden Fall, der angesprochenen Person eine Vorstellung von den anstehenden Aufgaben zu vermitteln und deutlich zu machen, welche ihrer Kompetenzen sie einbringen kann. 

Der erfolgreichste Weg ist das persönliche, direkte Ansprechen von potentiell in Frage kommenden Leuten. Erklären Sie Ihre eigene Identifikation mit dem Verein und schildern Sie Ihre Motivation für den Einsatz. Teilen Sie witzige Erlebnisse und spannende Anekdoten mit Ihrem Gegenüber. Erzählen Sie (Erfolgs-)Geschichten, z.B. von einem besonders gelungenen Anlass, einer erfolgreichen Kooperation mit der Gemeinde oder der Neulancierung der Website.