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Mitgliederkategorien

Ein Verein kann in seinen Statuten verschiedene Mitgliederkategorien vorsehen. Die Bezeichnung der einzelnen Kategorien ist nicht einheitlich und muss in den Statuten erläutert werden. Ein Verein kann auch nur eine Art Mitgliedschaft regeln. In vielen Vereinen nehmen Aktivmitglieder aktiv am Vereinsgeschehen teil und bezahlen den vollen Mitgliederbeitrag. In anderen Fällen können sie, gerade weil sie aktiv sind, vom Beitrag befreit sein, zum Beispiel in einem Kulturverein Passivmitglieder nutzen die Vereinseinrichtungen nicht oder nicht mehr. Sie entrichten allenfalls einen reduzierten Mitgliederbeitrag. Sind sie auch vom Stimmrecht ausgeschlossen, sind sie im rechtlichen Sinne keine Vereinsmitglieder, sondern allenfalls zugewandte Personen. Freimitglieder sind Mitglieder, die vom Mitgliederbeitrag befreit sind, z. B. weil sie viel für den Verein arbeiten oder gearbeitet haben. Gönner und Gönnerinnen bezahlen mehr als den festgesetzten Mitgliederbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit. Kollektivmitglieder sind mehrere Personen (z.B. eine Familie) oder eine juristische Person, die einen speziellen Beitrag bezahlen und in der Regel an der Vereinsversammlung durch eine Stimme vertreten sind. Für alle Mitgliederkategorien können in den Statuten unterschiedliche Beiträge und Nutzungsrechte vorgesehen werden. Die jeweiligen Statuten können eigene Kategorien aufführen oder andere Regelungen vorsehen, als hier aufgeführt sind.Da grundsätzlich alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten haben, muss in den Statuten geregelt sein, wenn von diesem Prinzip abgewichen wird.
Frage

In unserem Verein bezahlen Lernende und Studierende keinen Mitgliederbeitrag. Sind sie trotzdem stimmberechtigt?

Antwort

Da alle Mitglieder das Recht auf Gleichbehandlung haben, steht auch den Mitgliedern, die vom Mitgliederbeitrag befreit sind, das volle Stimm- und Wahlrecht zu. Eigentlich würde die Gleichbehandlung auch den Mitgliederbeitrag betreffen. Es ist jedoch möglich, sachlich gerechtfertigte Unterschiede in den Statuten zu regeln. 

Frage

Unser Verein umfasst verschiedene Mitgliederkategorien (Einzel, Familie, Vereine, Firmen). Wie sieht das nun aus bezüglich der Anzahl Stimmen? Besitzen alle Kategorien generell eine Stimme?

Antwort

Ausschlaggebend sind die Statuten des Vereins, sofern sie nicht dem Gesetz widersprechen. Das ZGB regelt einige wenige Details im Art. 67, ZGB:
1. Alle Mitglieder haben in der Versammlung das gleiche Stimmrecht, Abweichungen von diesem Prinzip müssen in den Statuten festgehalten werden.
2. Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.

Grundsätzlich gilt: Natürlichen und juristischen Personen (z.B. Verein) steht je ein Stimmrecht zu, also jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Statuten können die Vertretung einer eigens bezeichneten Person verlangen (Delegationsprinzip).

Gönner/innen haben normalerweise kein Stimmrecht. Bei den Familien stellt sich die Frage, ob Familien als Ganzes eine einzelne Mitgliedschaft eingegangen sind, oder ob sie einen reduzierten Beitrag bezahlen, welcher höher ist als derjenige für eine Einzelmitgliedschaft. Im ersten Fall ist nur ein Familienmitglied stimmberechtigt, im zweiten Fall alle anwesenden mündigen Mitglieder. Die entsprechenden Regelungen sollten am besten in den Statuten festgehalten werden. Beispiel: Eine Familie zahlt den gleichen Mitgliederbeitrag wie ein Einzelmitglied, oder eine Familie bezahlt mehr (z. B. das Doppelte). In beiden Fällen sind alle Familienmitglieder Vollmitglieder des Vereins und können dessen Dienstleistungen beziehen.