Glossar
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Mehrwertsteuer
Wird ein Umsatz über 100'000 Franken erzielt, unterliegen Vereine auch der Mehrwertsteuerpflicht. Per 1.1.2023 gilt neu für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen die Umsatzgrenze von Fr. 250‘000.- pro Jahr. Die Mehrwertsteuer ist von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.