Mehrwertsteuer
Frage
Sind Mitgliederbeiträge mehrwertsteuerpflichtig?
Antwort
Vereine können Mitgliederbeiträge erheben, wenn die Statuten dies vorsehen. Werden Beiträge erhoben, stellt sich die Frage, ob diese der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Bundesgericht entschieden, dass für die Beurteilung dieser Frage ausschlaggebend ist, ob ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und den Mitglieder stattfindet.
Erhält das Mitglied für den von ihm oder ihr geleisteten Beitrag eine konkrete Leistung, so handelt es sich um sogenannte «unechte» Vereins-Beiträge. Diese Beiträge müssen mehrwertsteuerlich erfasst werden. Werden dagegen statuarisch festgesetzte Beiträge dem Vereinszweck entsprechend eingesetzt und kommen damit verbundene Leistungen allen Mitgliedern zugute, liegen »echte» und demzufolge nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Mitgliederbeiträge vor.