Fachstelle für Vereine

Mehrwertsteuer

Wird ein Umsatz über 100'000 Franken erzielt, unterliegen Vereine auch der Mehrwertsteuerpflicht. Per 1.1.2023 gilt neu für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen die Umsatzgrenze von Fr. 250‘000.- pro Jahr. Die Mehrwertsteuer ist von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.
Frage

Sind Mitgliederbeiträge mehrwertsteuerpflichtig?

Antwort

Vereine können Mitgliederbeiträge erheben, wenn die Statuten dies vorsehen. Werden Beiträge erhoben, stellt sich die Frage, ob diese der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Bundesgericht entschieden, dass für die Beurteilung dieser Frage ausschlaggebend ist, ob ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und den Mitglieder statt­findet.

Erhält das Mitglied für den von ihm oder ihr geleisteten Beitrag eine konkrete Leistung, so handelt es sich um sogenannte «unechte» Vereins-Beiträge. Diese Beiträge müssen mehrwertsteuerlich erfasst werden. Werden dagegen statuarisch festgesetzte Beiträge dem Vereinszweck ent­sprechend eingesetzt und kommen damit verbundene Leistungen allen Mit­gliedern zugute, liegen »echte» und demzufolge nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Mitgliederbeiträge vor.