Glossar
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Leitung der Vereinsversammlung
Die Leitung der Vereinsversammlung wird in der Regel von der Präsidentin oder vom Präsidenten übernommen. Für einzelne Traktanden können jedoch auch andere Vorstandsmitglieder die Leitung übernehmen, insbesondere wenn Anträge aus dem Präsidium zur Verhandlung stehen. Bei Grossvereinen und komplexen Abläufen kann dies auch eine externe Person mit Moderationserfahrung sein. Viele Vereine haben die Usanz, einen Tagespräsidenten oder eine Tagespräsidentin für die Mitgliederversammlung zu wählen.