Fachstelle für Vereine

Konkurs

Wenn ein Verein offene Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, kann dies zur Betreibung oder zum Konkurs führen. Ist der Verein nicht im Handelsregister eingetragen, erfolgt die Betreibung auf Pfändung.

Vereine, die im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen dem Konkursrecht. Der Konkurs wird entweder auf Verlangen der Gläubiger oder auf eigenes Begehren des Verein (Insolvenzerklärung) eröffnet.

Ein zahlungsunfähiger Verein wird von Gesetzes wegen aufgelöst.