Glossar
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Kollegialitätsprinzip
Ähnlich wie beim Bundesrat gilt auch beim Vereinsvorstand das Prinzip der Kollegialität, d. h., es geht darum, als Vorstand gemeinsam für die Interessen des Vereins einzutreten und sich gegenseitig zu unterstützen. Dazu gehören der kollegiale und loyale Umgang unter den Vorstandsmitgliedern und der Respekt vor dem Beitrag jedes Vorstandsmitglieds, aber auch die nötige sachliche Kritik und die gründliche Diskussion der Geschäfte. Im Auftritt und bei der Kommunikation von Beschlüssen des Vorstands sollen die einzelnen Vorstandsmitglieder Mehrheitsentscheide loyal vertreten, auch wenn sie der unterlegenen Minderheit angehören. Das Kollegialitätsprinzip ist die Voraussetzung für das gemeinsame Handeln des Vereins und für die gemeinsam getragene Verantwortung.
Frage
Wer ist Königin, wer König im Verein?
Antwort
Im Verein gibt es weder König noch Königin. Für die Geschäfte des Vereins ist der Vorstand als Gesamtgremium verantwortlich. Er hat das Recht und die Pflicht, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und ihn gegen aussen zu vertreten. So steht es im Gesetz.
Sofern die Statuten keine genaueren Vorgaben machen, kann der Vorstand sich selber und seine Aufgabenverteilung so organisieren, wie er es gut findet. Er kann zum Beispiel ein Ressortsystem einführen. Immer gilt aber, dass der Vorstand ein Kollegial-Gremium ist, das solidarisch für den Verein haftet. Die Mitsprache aller Vorstandsmitglieder muss gewährleistet werden, die Präsidentin oder der Präsident können nicht befehlen.