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Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht legt der Vorstand gegenüber der Vereinsversammlung und der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft über seine Tätigkeit im vergangenen Jahr ab. Der Jahresbericht zeigt, wofür und mit welchem Erfolg die Vereinsmittel eingesetzt wurden, und umfasst auch die Jahresrechnung. Er dient zudem als Grundlage für die Entlastung des Vorstands und seine Wiederwahl. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form und Präsentation für den Jahresbericht gibt es nicht; er wird allermeistens schriftlich verfasst. In der Versammlung werden er ganze Bericht oder die wichtigsten Punkte daraus vorgetragen. Als ansprechend gestaltete Broschüre kann der Jahresbericht für die Mitgliederwerbung, Mittelbeschaffung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Frage

Für die Mitgliederversammlung muss bekanntlich ein Jahresbericht erstellt werden. Gibt es eine Vorschrift betreffend Länge bzw. Inhalt?

Antwort

Der Jahresbericht hat den Zweck, die Mitglieder und allenfalls eine weitere Öffentlichkeit über die wichtigen Ereignisse des Geschäftsjahres zu orientieren. Es gibt keine Mengenvorschrift. Der Inhalt ist jedoch definiert durch den Zweck: Die Mitglieder sollen entscheiden können, ob der Vorstand die Geschäfte des Vereins im Sinne des Zweckes wahrnimmt. Er dient als Grundlage für die Décharge-Erteilung (Entlastung) und muss entsprechend verfasst sein: Er soll also Schwerpunkte der Tätigkeit abbilden, Auskunft geben über die Zielerreichung, wichtige personelle Wechsel, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen etc. Nicht zuletzt bildet der Jahresbericht auch die Grundlage für die Wiederwahl des Vorstandes: War er aktiv zugunsten des Vereins oder nicht? Der Jahresbericht ist also mehr als nur eine mühsame Pflicht, er hat den Charakter eines Rechenschaftsberichts und ist entsprechend ernst zu nehmen. Gleichzeitig ist es häufig auch eine "Visitenkarte" des Vereins.