Interessengemeinschaft
Frage
Wir wollen ein Fest durchführen. Jemand hat uns geraten, anstatt eines Vereins eine IG zu gründen. Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen einem Verein, einem Club und einer IG?
Antwort
Wenn eine Personengemeinschaft ordnungsgemäss als Verein gegründet wurde (ideeller Zweck, schriftliche Statuten, Gründungsprotokoll, Organe), so handelt es sich um einen Verein im juristischen Sinn gemäss ZGB Art. 60 und folgende. Ein Verein ist nicht verpflichtet, in seinem Namen den Begriff «Verein» zu tragen. Aus den Statuten (meist im Artikel 1) ist ersichtlich, dass es sich um einen Verein handelt. So bezeichnen sich Vereine zum Beispiel auch als Gemeinschaft, Gesellschaft, Partei oder Verband. Als Verband wird meist ein Verein mit verschiedenen Sektionen oder Untervereinen bezeichnet.
«Interessengemeinschaft», «Club» oder «Verband» sind keine rechtlichen Begriffe. IGs und Clubs sind jedoch oft als Vereine organisiert. Sie können aber auch eine andere Gesellschafsform haben, z.B die einfache Gesellschaft. Mitglieder einer einfachen Gesellschaft haften jedochpersönlich und eine Gruppe kann mit dieser Rechtsform kein eigenes Post- oder Bankkonto auf ihren Namen eröffnen.