Gründungsprotokoll
Frage
Wie viele Gründungsmitglieder braucht es, um einen Verein zu gründen? Kann ich als Einzelperson einen Verein gründen?
Antwort
Gemäss Art. 60 ZGB (Zivilgesetzbuch) sind Vereine eine "Körperschaftliche Personenverbindung". Eine Person allein kann demnach keinen Verein gründen; sie kann sich nicht mit sich selber zusammenschliessen. Zwei Personen sind die absolute Mindestzahl.
Wir raten jedoch davon ab, einen Verein mit nur zwei Personen zu gründen und zu führen. Es gibt immer wieder Entscheidungen zu fällen, bereits bei der Gründung. In Pattsituationen können zwei Personen keine Beschlüsse fällen. Auch aus dem Begriff "Verein" ist ersichtlich, dass es sich dabei um eine Gruppe handelt, und dass eine einzige Person keinen Verein bilden kann.