Digitale Kooperation
Frage
Wie viele Vereine kommunizieren wir über Email, Chat-Tools, elektronische Newsletter und digitale Ablagen. Wie wissen wir als Vorstand, welche digitalen Tools datenschutzrechtlich unbedenklich sind?
Antwort
Der Vorstand muss die Seriosität der Anbieter prüfen und sich vergewissern, dass sie die Datensicherheit gewährleisten (falls der Anbieter Personendaten des Vereins im Rahmen eines Auftrags bearbeitet, z.B. bei einer Cloud-Lösung). Dies tut der Vorstand durch Nachfragen beim Anbieter. Evtl. verfügt der Anbieter auch über bestimmte Qualitätslabels bzw. Zertifizierungen im Bereich des Datenschutzes. Ein Verein muss den Anbieter vertraglich in die Pflicht nehmen, d.h. sich zusichern lassen, dass seriös, sicher und vertraulich mit den Daten umgegangen wird.