Bewilligung
Frage
Unser Basketballclub möchte mit einer Standaktion in der Fussgängerzone auf unseren Verein aufmerksam machen. Wir stellen einen Basketballkorb auf und lassen die Leute Bälle werfen, zudem geben wir Getränke ab, verkaufen aber nichts. Benötigen wir für die Aktion eine Bewilligung?
Antwort
Ja, alle Veranstaltungen und Aktionen auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung, unabhängig davon, ob etwas verkauft wird oder nicht. Zuständig dafür ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Erkundigen Sie sich dort rechtzeitig (!) darüber, wie Sie zu einer Bewilligung kommen und welche Auflagen der Verein zu erfüllen hat (Abfallbeseitigung, Platzbedarf etc.).
Die meisten Gemeinden haben ein Benutzungskonzept für die Benützung von öffentlichem Grund, vielleicht auch online verfügbar. Bei gut frequentierten Orten ist die Nachfrage oft gross, so dass die Verwaltung auch eine koordinierende Funktion übernimmt.