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Beitragserlass

Die Mitgliederbeiträge können einzelnen Mitgliederkategorien erlassen werden, sofern dies in den Statuten geregelt ist. So können z. B. Vorstandsmitglieder oder Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit werden.
Frage

Unser Vorstand arbeitet sehr viel und ohne Entschädigung. Können wir den einzelnen Vorstandsmitgliedern wenigstens den Jahresbeitrag erlassen?

Antwort

Da grundsätzlich alle Vereinsmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten haben, gilt dies auch für die Bezahlung des Jahresbeitrags. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn es in den Statuten eine entsprechende Regelung gibt. Zum Beispiel: «Vorstands- und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.»