Glossar
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Auslagern von Arbeiten
Wenn ein Vorstand zeitlich an seine Grenzen kommt und wenn es das Budget zulässt, können z. B. die administrativen Tätigkeiten oder Teile davon gegen Bezahlung bei Firmen oder gemeinnützigen Institutionen in Auftrag gegeben werden: Buchhaltung, Versand, Mitgliederbewirtschaftung, Redaktion der Mitgliederzeitschrift. Vor einer Auslagerung (Outsourcing) sind Aufwand und Nutzen genau abzuwägen.