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Aufnahme in den Verein

Die Statuten bestimmen darüber, wer in den Verein aufgenommen wird und wie die Aufnahme erfolgt: Das Beitrittsgesuch ist je nach Statuten entweder an die Mitgliederversammlung oder an den Vorstand zu richten, welche über die Aufnahme entscheidet. Enthalten die Statuten keine diesbezüglichen Bestimmungen, ist die Aufnahme von Mitgliedern Sache der Mitgliederversammlung. Die Vereine können selber darüber bestimmen, wen sie als Mitglied aufnehmen wollen. Aber es gibt Ausnahmen: Vereine, die eine marktbeherrschende Stellung haben, müssen geeignete Personen aufnehmen, z. B. Berufsverbände.
Frage

Ab wann gilt eine Mitgliedschaft im Verein? Wenn die Anmeldung abgegeben ist? Wenn der Mitgliederbeitrag bezahlt ist? Wenn der Vorstand sein Einverständnis gegeben hat?

Antwort

Normaler weise regeln die Statuten die Aufnahme der Mitglieder. Ist dies nicht der Fall, liegt die Aufnahme der Mitglieder in der Kompetenz der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern ist demnach an der Mitgliederversammlung zu traktandieren  und zur Abstimmung vorzulegen.

Es ist aber auch zulässig, den Vorstand über die Aufnahme entscheiden zu lassen. Will der Verein dem Vorstand die entsprechenden Kompetenzen übertragen, muss er dies in den Statuten regeln.

Die Mitgliedschaft gilt grundsätzlich ab dem Moment der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung oder durch den Vorstand.

In den Statuten oder in Reglement können aber weitere Details formuliert sein, wie zum Beispiel, dass die Mitgliedschaft erst nach Entrichtung des Mitgliederbeitrags gilt, oder dass sie mit dem Schul- oder Kalenderjahr beginnt oder endet.

Es ist für jeden Verein wichtig, dass zu jedem Zeitpunkt klar ist, wer Mitglied ist.