Auflösung des Vereins
Frage
In unseren Statuten steht, dass für die Auflösung des Vereins die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich ist. Genügt es, wenn zwei Drittel der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern der Auflösung zustimmen?
Antwort
So wie es in Ihren Statuten festgehalten ist, sind klar alle Vereinsmitglieder, nicht nur die anwesenden, gemeint. Wenn ein Verein überlegt, sich aufzulösen, ist es oft schwierig, genügend Mitglieder zu mobilisieren, und das hohe Quorum erweist sich als beinahe unüberwindbare Hürde. Der Verstoss gegen die Statuten - und das wäre es, wenn nur die Anzahl der anwesenden Mitglieder beachtet würde - könnte jemandem als Grund dienen, um gegen den Beschluss zu rekurrieren.
Um die Angelegenheit rechtlich korrekt abzuwickeln, müsste in einer nächsten (evtl. ausserordentlichen) Vereinsversammlung der entsprechende Artikel in den Statuten geändert werden. An an einer weiteren Mitgliederversammlung kann dann die Vereinsauflösung korrekt beschlossen werden. Die beiden Versammlungen können unmittelbar nacheinander stattfinden. Es ist wichtig, das geplante Vorgehen den Mitgliedern rechtzeitig zu kommunizieren, um keine Überraschungen zu provozieren. Die Mitglieder sollen Zeit haben, sich mit der Auflösung zu befassen, und der Vorstand soll abschätzen können, wie die Stimmung ist. Denn für jeden Verein gilt: Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung, und nur sie kann die Auflösung beschliessen.
Frage
Unser Verein besteht schon über 50 Jahre und organisiert verschiedene Aktivitäten für Senioren. Zum Teil werden diese heute durch andere Organisationen durchgeführt. Nun will niemand mehr dem Verein beitreten, auch die Vorstandsmitglieder möchten gelegentlich zurücktreten. Sämtliche Mitglieder waren bereits einmal im Vorstand. Einzelne Mitglieder möchten weiterhin Aufgaben übernehmen, aber kein Vorstandsamt. Was empfehlen Sie uns?
Antwort
Ihr Verein kommt nicht um die Fragen herum: «Braucht es uns noch?» resp. «Was ist, wenn es den Verein nicht mehr gibt?» Überlegen Sie sich gemeinsam mit Ihren Kolleginnen, welche Aktivitäten Sie unbedingt weiterführen möchten und in welcher Form. Was kann ruhig aufgegeben werden? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sich einer Organisation mit ähnlichen Zielen anzuschliessen.
Wie immer die Antworten ausfallen, Ihr Verein war gut und nötig. Ohne ihn würde es die Angebote gar nicht geben, die jetzt andere übernommen haben. Der Verein ist also nicht gescheitert, auch wenn er jetzt aufgelöst werden müsste.
Frage
In unserem Vorstand ist ein Streit um die Frage ausgebrochen, wie alt der Verein sei. Der Verein wurde vor 19 Jahren gegründet. Vor 5 Jahren bekam er einen neuen Namen, der Zweck wurde leicht geändert und der gesamte Vorstand ausgewechselt. Der jetzige Präsident behauptet, der Verein sei erst 5 und nicht bereits 19 Jahre alt. Was stimmt?
Antwort
Der Name eines Vereins ist Bestandteil der Statuten, meistens im ersten Artikel zusammen mit dem Zweck erwähnt. Die Statuten können geändert werden, also auch Namensgebung oder Zweck. Das Gesetz sagt dazu aber in Art. 74 ZGB: „Eine Umwandlung des Vereinszwecks kann keinem Mitglied zugemutet werden“. Bei einer Umwandlung des Zwecks (nicht bloss Anpassung) kann ein Mitglied also per sofort aus dem Verein austreten, der Verein bleibt jedoch weiter bestehen.
Ein Indiz dafür, dass Ihr Verein seit seiner Gründung besteht, ist die Tatsache, dass der Verein nie aufgelöst wurde. Fazit: Sie können nächstes Jahr das 20-jährige Bestehen des Vereins feiern.