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Abberufung des Vorstands

Der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied können von der Vereinsversammlung abberufen (abgewählt) werden. Das Recht auf Abberufung durch die Vereinsversammlung besteht von Gesetzes wegen (in jedem Fall), wenn ein wichtiger Grund es rechtfertigt. Vorstandsmitglieder können ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen nicht selber abberufen, ausser die Statuten gestatten dies ausdrücklich.
Frage

Da wir wegen eines Vorstandskollegen ständig Auseinandersetzungen haben, wollen wir diesen absetzen. Wie müssen wir vorgehen?

Antwort

Grundsätzlich können Vorstandsmitglieder nicht selber einen Kollegen oder eine Kollegin absetzen oder abwählen. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und nur sie kann jemanden abberufen.

Sie können nach einem Mehrheitsbeschluss im Vorstand an der Mitgliederversammlung vorschlagen, den Kollegen nicht mehr zu wählen. Es ist aber Sache der Vereinsversammlung, einem solchen Antrag zu folgen oder nicht. Ob mit einer Wegwahl die Konfliktsituation gelöst ist, ist eine andere Frage. Oft sind die Probleme nicht einfach an eine Person gebunden. Möglicherweise sind die Suche nach der Ursache des Konflikts und gemeinsame Gespräche erfolgversprechender.